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   VGH Bayern, 29.07.2011 - 4 ZB 11.253   

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https://dejure.org/2011,65778
VGH Bayern, 29.07.2011 - 4 ZB 11.253 (https://dejure.org/2011,65778)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.07.2011 - 4 ZB 11.253 (https://dejure.org/2011,65778)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juli 2011 - 4 ZB 11.253 (https://dejure.org/2011,65778)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unterscheidung zwischen Haftungsbescheid und Geltendmachung der Abführungspflicht des Beherbergers nach Einhebung des Beitrags Kurbeitrag; Beherberger Kurbeitragssatzung der Gemeinde Ramsau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2011 - 4 ZB 11.253
    Auch vorangegangene Bescheide und Schreiben zwischen den Beteiligten sowie die sonstigen den Betroffenen bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Umstände sind bei der Auslegung heranzuziehen (BVerwG vom 18.4.1997 - 8 C 43.95 - BVerwGE 104, 301; VGH Bad.Württ. vom 28.4.2010 - 2 S 2312/09).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2011 - 4 ZB 11.253
    Deshalb liegen ernstliche Zweifel nicht vor, wenn zwar einzelne Rechtssätze oder tatsächliche Feststellungen, die das Urteil tragen, zu Zweifeln Anlass bieten, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist und der Rechtsmittelführer Gelegenheit hatte, zu den neuen Gründen Stellung zu nehmen (BVerwG vom 10.3.2004 NVwZ-RR 2004, 542/543; BayVGH vom 17.9.2007 Az. 4 ZB 06.686 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 2 S 2312/09

    Zum Begriff des Adressaten eines Abgabenbescheides zu Abwasserbeiträgen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2011 - 4 ZB 11.253
    Auch vorangegangene Bescheide und Schreiben zwischen den Beteiligten sowie die sonstigen den Betroffenen bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Umstände sind bei der Auslegung heranzuziehen (BVerwG vom 18.4.1997 - 8 C 43.95 - BVerwGE 104, 301; VGH Bad.Württ. vom 28.4.2010 - 2 S 2312/09).
  • VGH Bayern, 17.09.2007 - 4 ZB 06.686
    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2011 - 4 ZB 11.253
    Deshalb liegen ernstliche Zweifel nicht vor, wenn zwar einzelne Rechtssätze oder tatsächliche Feststellungen, die das Urteil tragen, zu Zweifeln Anlass bieten, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist und der Rechtsmittelführer Gelegenheit hatte, zu den neuen Gründen Stellung zu nehmen (BVerwG vom 10.3.2004 NVwZ-RR 2004, 542/543; BayVGH vom 17.9.2007 Az. 4 ZB 06.686 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1999 - 2 L 223/96

    Zweitwohnungsteuer; Zweitwohnungsteuer neben Kurabgabe?

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2011 - 4 ZB 11.253
    Da eine Umdeutung eines Abgabenbescheides in einen Haftungsbescheid nicht in Betracht kommt, führen auch die Ausführungen des Klägers zur behaupteten Abweichung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung von einer Entscheidung eines anderen Oberverwaltungsgerichtes (OVG Schleswig vom 25.8.1999 Az. 2 L 223/96) nicht zur Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO.
  • VG Greifswald, 26.06.2012 - 3 B 208/12

    Erhebung einer Kurabgabe (hier vorläufiger Rechtsschutz)

    Eine Haftung für die Erfüllung einer eigenen Schuld gibt es nicht (vgl. ausführlich dazu VGH München, Beschl. v. 29.07.2011 - 4 ZB 11.253, zit. n. juris).

    Dies entspricht der objektiv gebotenen Auslegung dieser Vorschriften als Befugnisnormen, die auch die Geltendmachung durch Verwaltungsakt als behördliche Handlungsform mit umfasst (vgl. zu insoweit inhaltsgleichen landes- und satzungsrechtlichen Vorschriften VGH München, Beschl. v. 29.07.2011 - 4 ZB 11.253, zit. n. juris).

  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 4 BV 15.844

    Kurbeitragspflicht von Übernachtungsgästen auch ohne Beitragspflicht von

    c) Die Heranziehung der Klägerin zum Kurbeitrag für die bei ihr beherbergten Übernachtungsgäste findet ihre Rechtsgrundlage in § 6 Abs. 1 und Abs. 2 KBS, sei es in Gestalt einer Abführungspflicht für eingehobene Kurbeiträge oder in Gestalt einer Haftung der Klägerin als Beherbergerin (vgl. zu den unterschiedlichen Pflichten BayVGH, B.v. 29.7.2011 - 4 ZB 11.253 - juris Rn. 6 ff.).
  • VG Aachen, 27.04.2017 - 4 K 1912/14

    Übernachtungssteuer; Bettensteuer; Steuerschuldner; Steuerentrichtungsschuldner;

    vgl. ebenso: VG Köln, Urteil vom 28. September 2016 - 24 K 2350/15 -, juris, Rn. 225; i. E. ebenso: BayVGH, Beschluss vom 29. Juli 2011 - 4 ZB 11.253 -, juris, Rn. 7 ff.
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